Höherverdienende Arbeitnehmer
- Sie können sich privat krankenversichern, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die gesetzliche Einkommensgrenze überschreitet.
- Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Beschäftigungsjahres überschritten, können Sie zum 01. Januar des folgenden Jahres in die private Krankenversicherung wechseln.
- Weitere Voraussetzung: Auch die für das darauf folgende Kalenderjahr geltende gesetzliche Einkommensgrenze muss überschritten werden.
Berufseinsteiger und Berufswechsler
- Wenn Ihr Jahresarbeitsentgelt hochgerechnet die gesetzliche Grenze überschreitet, können Sie sich sofort für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Selbstständige
- Selbstständige sind im Regelfall nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und können sich in einer privaten Krankenversicherung absichern.