Damit Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit richtig abgesichert sind, sollte die Rente im angemessenen Umfang vereinbart werden. Als Faustformel gilt hier: ca. 36 % von Ihrem Bruttoeinkommen können Sie als Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die sich daraus ergebende Versorgungslücke kann jedoch noch größer werden, wenn die Voraussetzungen zur Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht oder nur teilweise erfüllt sind.
Deshalb empfiehlt es sich 70 % des Bruttoeinkommens abzusichern. Bei Selbstständigen sind es 70 % vom durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre.