Betriebliche Altersversorgung

Direktversicherung und Pensionskasse der SIGNAL IDUNA Gruppe

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei dem Aufbau einer Altersrente

 

  • Sparen Sie Lohn- und Nebenkosten: Die Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei
  • Mitarbeiterbindung: Motivieren Sie so Ihre Mitarbeiter und binden sie an Ihren Betrieb
  • Sonderkonditionen für Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiter

Die wichtigsten Vorteile für Arbeitgeber

Motivation und Bindung der Mitarbeiter

Platzieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber und zahlen Sie einen freiwilligen Arbeitgeberbeitrag in den Vertrag Ihrer Mitarbeiter — weil sie es wert sind.

Förderung

Die betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert. Das heißt, die Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozial­versicherungsfrei – auch für Sie als Arbeitgeber. Zudem sind die Beiträge als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.

Geringer Verwaltungsaufwand

Schluss mit Papierkram. Sie können Ihre Verträge ganz einfach online einsehen und selber verwalten und haben die Möglichkeit personelle Änderungen vorzunehmen.

Die wichtigsten Vorteile für Mitarbeiter

Vorsorgen

Die meisten Vorsorgekonzepte finanzieren sich aus dem bereits versteuerten Einkommen. Wesentlich lukrativer ist hingegen eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Ihres Bruttoeinkommens – ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben – zum Aufbau einer Betriebsrente genutzt. Ihr Beitrag fließt also 1:1 in Ihre Versorgung.

Produkte

Mit unserer fondsgebundenen Renten­versicherung SI Global Garant Invest erfüllen Sie sich auch weiterhin im Rentenalter Ihre Wünsche. Durch unser zukunftsorientiertes Anlagesystem werden die Renditechancen der Fondsanlage mit Sicherheit konservativer Geldanlage optimal verbunden. Und in unserer Fondsauswahl halten wir für Sie einen großen Anteil an nachhaltig ausgerichteten Investmentfonds bereit!

Flexible Beitragszahlung

Die Beiträge, die Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung in Ihre Betriebsrente einzahlen, können Sie eigenständig gestalten. Egal ob mehr oder weniger – einfach ganz flexibel.

Highlights der betrieblichen Altersversorgung

Das Prinzip: Der Arbeitgeber gibt seinen Mitarbeitern das Versprechen, ihnen im Versorgungsfall bestimmte Versorgungsleistungen zu zahlen. In den meisten Fällen erfolgt dies in Form einer Direktversicherung oder über eine Pensionskasse.

Leistungsumfang: Neben einer Altersrente sind auch Leistungen für die Hinterbliebenen oder bei Invalidität möglich.

Art der Finanzierung: Die Beiträge können durch den Arbeitgeber und/oder durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Selbstverständlich ist auch eine Mischung aus beidem möglich. Bei der Entgeltumwandlung sind Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtet, sich mit einem Zuschuss zu beteiligen.

Mehr für Ihre Mitarbeiter: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei eine attraktive Altersversorgung aufzubauen

Hinterbliebenenschutz: Die Mitarbeiter können zusätzlich ihre Angehörigen für den Todesfall absichern.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft — aus gesundheitlichen Gründen — schützen.

Steuerliche Vorteile: Alle Beiträge zählen zu den Betriebsausgaben. Bis zu 564 Euro können monatlich steuerfrei in die Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden.

Sozialabgabefrei: Außerdem sind von den 564 Euro auch noch 282 Euro sozialabgabenfrei.

Sonderkonditionen: Für Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiter

 

Tipp: Als angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung abschließen.

Fragen und Antworten

Was muss ich als Arbeitgeber laut Betriebsrentengesetz beachten?

Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen, wenn diese den Wunsch äußern. Das gewünschte Versicherungsunternehmen und die Art der Versicherung kann der Arbeitgeber wählen, soweit kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht.

Was sind die Höchstsätze für eine betriebliche Altersversorgung?

Die Beiträge sind bis 564 € im Monat steuerfrei, davon ist die Hälfte zusätzlich sozialabgabenfrei – also 282 € (Stand 2022).

Wie wird eine betriebliche Altersversorgung finanziert?

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es drei Beitragsteile: die Entgeltumwandlung, den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung, ein fester Arbeitgeberbeitrag. Bei der Entgeltumwandlung wandelt der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttoeinkommens zugunsten der Betriebsrente um. Dadurch spart er Steuern und Sozialabgaben. Seit dem 01.01.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet,  eine durch Entgeltumwandlung entstehende Sozialabgabenersparnis an ihre Mitarbeiter weiterzugeben: über einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses kann der Arbeitgeber wählen: Der pauschale Zuschuss beträgt mindestens 15 % und muss immer gewährt werden. Alternative: Der Arbeitgeber entscheidet sich für die sogenannte Spitzabrechnung. Dann zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss nur in der tatsächlichen Höhe der Ersparnis.

Beispiel: Ein Mitarbeiter wandelt 100 € im Monat in eine Betriebsrente um. Durch die Umwandlung spart der Arbeitgeber Sozialabgaben. Diese lässt er pauschal in Höhe von 15 % des Umwandlungsbetrages in die Betriebsrente seines Mitarbeiters fließen. Die Betriebsrente erhöht sich auf 115 €. Wenn sich der Arbeitgeber für die Spitzabrechnung entschieden hat und die tatsächliche Ersparnis des Arbeitgebers geringer ausfallen sollte, so kann er den Arbeitgeberzuschuss entsprechend anpassen.

Über den Arbeitgeberzuschuss hinaus kann sich der Arbeitgeber zusätzlich mit einem festen Arbeitgeberbeitrag an der Betriebsrente des Mitarbeiters beteiligen – schließlich funktioniert Vorsorge zusammen viel besser!

Welche Produkte können abgeschlossen werden?

Mit unserem fondsgebundenen Produkt SI Global Garant Invest Betriebliche Rente bzw. SI Global Garant Invest Pensionskassenversorgung gehen Sie kein Risiko ein. Denn diese fondsgebundene Rentenversicherung bietet hohe Renditechancen durch ein hochmodernes Anlagekonzept, ohne dabei auf garantierte Mindestleistungen verzichten zu müssen. Auch eine finanzielle Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist für Arbeitnehmende mit SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS bAV möglich.
Und sollten Sie Interesse an der so genannten „Geringverdienerförderung“ haben, bieten wir Ihnen mit SI Betriebsrente+ ein zusätzliches Plus für Ihr Unternehmen!

Behält der Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet?

Wenn der Vertrag vom Arbeitgeber finanziert wurde, behält der Arbeitnehmer seine betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Voraussetzungen. Das regelt die so genannte Unverfallbarkeit. Der Arbeitnehmer muss dann bei Ausscheiden 21 Jahre alt sein und die betriebliche Altersversorgung muss dann seit mindestens 3 Jahren. Ist das nicht der Fall, bleibt die Versorgung beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aber auch vertraglich besserstellen.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Arbeitnehmer ausscheidet und die Versorgung behält?

Wenn der neue Arbeitgeber zustimmt, kann der Vertrag auch im neuen Unternehmen fortgeführt werden.

Durch einen so genannten „Versicherungsnehmerwechsel“ wird der Vertrag dann auf das neue Unternehmen übertragen. Sollte eine Übertragung nicht möglich sein, kann der Vertrag auch privat vom Arbeitnehmer fortgeführt werden.

Wie wird eine betriebliche Rente versteuert?

Erst im Rentenalter sind die Leistungen zu versteuern. Die Steuern fallen aber deutlich geringer aus als im aktiven Berufsleben. Auch die Sozialabgaben halten sich gering, denn bis zu einer bestimmten Freigrenze werden für pflichtversicherte Mitglieder keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung fällig. Demnach fallen in 2022 keine Beiträge an, wenn die Betriebsrente 164,50 Euro im Monat nicht übersteigt bzw. 19.740 Euro bei einer Kapitalauszahlung. Zusätzlich greift in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag in der gleichen Höhe, wenn die Betriebsrente die Freigrenze übersteigt.

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