Das Prinzip: Der Arbeitgeber gibt seinen Mitarbeitern das Versprechen, ihnen im Versorgungsfall bestimmte Versorgungsleistungen zu zahlen. In den meisten Fällen erfolgt dies in Form einer Direktversicherung oder über eine Pensionskasse.
Leistungsumfang: Neben einer Altersrente sind auch Leistungen für die Hinterbliebenen oder bei Invalidität möglich.
Art der Finanzierung: Die Beiträge können durch den Arbeitgeber und/oder durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Selbstverständlich ist auch eine Mischung aus beidem möglich. Bei der Entgeltumwandlung sind Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtet, sich mit einem Zuschuss zu beteiligen.
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Hinterbliebenenschutz: Die Mitarbeiter können zusätzlich ihre Angehörigen für den Todesfall absichern.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft — aus gesundheitlichen Gründen — schützen.
Steuerliche Vorteile: Alle Beiträge zählen zu den Betriebsausgaben. Bis zu 564 Euro können monatlich steuerfrei in die Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden.
Sozialabgabefrei: Außerdem sind von den 564 Euro auch noch 282 Euro sozialabgabenfrei.
Sonderkonditionen: Für Mitglieder des Versorgungswerkes und ihre Mitarbeiter
Tipp: Als angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung abschließen.