Eine betriebliche Krankenversicherung kann in jedem Betrieb mit mindestens drei Arbeitnehmern abgeschlossen werden.
Die Beiträge sind als Sachzuwendungen bis 50 € /Monat lohnsteuer- & sozialabgabenfrei. Setzen Sie die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich ab.
Sie zeigen als Arbeitgeber soziales Engagement und sorgen sich um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. So binden Sie Fachkräfte langfristig an Ihr Unternehmen.
Verwalten Sie die Verträge Ihrer Mitarbeiter einfach und selbst im Arbeitgeberportal von SIGNAL IDUNA.
Ihre Mitarbeiter schließen mit der betrieblichen Krankenversicherung die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Und das Beste: ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten!
Die Prämie wird direkt von Ihnen als Arbeitgeber finanziert, sodass Ihre Mitarbeiter keinen Eigenbeitrag leisten müssen.
Auf eigene Kosten der Mitarbeiter kann der Versicherungsschutz erweitert werden und sogar Familienmitglieder können zu günstigen Konditionen mit abgesichert werden.
Eine betriebliche Krankenversicherung kann in jedem Betrieb mit mindestens drei Arbeitnehmern abgeschlossen werden.
Der Arbeitgeber kann die Beiträge steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Die Beiträge sind als Sachzuwendungen bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Scheidet ein versicherter Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus oder wird der Arbeitnehmer Rentner, haben die versicherten Personen das Recht, die bisher arbeitgeberfinanzierten Tarife auf eigene Kosten fortzuführen.
Der Vertrag kann auf eigene Kosten erweitert werden.
Das Arbeitgeberportal der SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern einen besonderen Service. Der Arbeitgeber kann die Kollektivverträge und seine versicherten Mitarbeiter einfach und sicher selbst verwalten.