Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung bietet eine Sonderform im Rahmen der Steuerpauschalierung nach §40 b (3) Einkommenssteuergesetz. Aufgrund dieser Regelung kann die Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschal (z.Z. 20 %) an das Finanzamt abgeführt werden. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass mindestens drei Arbeitnehmer gemeinsam in einem Vertrag versichert sind und der Teilbetrag pro versicherte Person jährlich 100 € (ohne Versicherungssteuer) nicht übersteigt. Außerdem ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann (Direktanspruch).