Drohnen­versicherung

der SIGNAL IDUNA Gruppe

Absicherung für Ihre Drohne und Schäden, die sie anrichtet

 

  • Ergänzung zur Ihrer Betriebs-Haftpflicht­versicherung
  • Mit der Luftfahrt-Haftpflicht­versicherung haben Sie Versicherungsschutz von bis zu 7,5 Mio Euro für Personen- oder Sachschäden
  • Die Luftfahrt-Kasko­versicherung versichert Ihre Flugdrohne vor Gefahren während des Flugbetriebs, der Lagerung oder des Transports mit Versicherungssummen von bis zu 30.000 Euro

Wieso sollte man eine Drohnenversicherung abschließen?

Schäden an der Drohne

Die Anschaffung einer Drohne kann ganz schön kostspielig sein. Ihre Flugdrohne ist mit unserer Absicherung vor Gefahren während des Flugbetriebs, der Lagerung oder des Transports abgesichert.

Ihre Drohne kann Schäden anrichten

Stürzt Ihre Flugdrohne ab und verletzt dabei eine Sache oder eine Person, müssen Sie für den Schaden aufkommen — notfalls sogar unter Inkaufnahme einer Insolvenz.

Gesetzliche Vorschrift

Eine Haftpflicht­versicherung für die gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel ist die Drohne aber nicht durch die private oder gewerbliche Haftpflicht­versicherung abgedeckt, weshalb eine Zusatz­versicherung nötig ist.

Highlights der Drohnenversicherung

Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

Leistungsumfang: Finanzielle Absicherung gegen Schäden, die die Drohne beim Absturz an einer Sache oder Person anrichtet

Versicherungsschutz auch für alle Betriebsangehörigen

Versicherte Personen: Alle Personen, die im Rahmen der Tätigkeit zum Führen dieser Flugdrohne berechtigt sind

Versicherungssumme: Für Personen- und Sachschäden wählbar zwischen 1, 3, 5 und 7,5 Mio Euro pauschal — Für Vermögensschäden bis zu 250.000 Euro

Versicherbare Drohnen: Angebote bis 25 kg Startgewicht der Flugdrohne

 

Luftfahrt-Kasko

 

Leistungsumfang: Absicherung der Flugdrohne und der fest verbundenen Objekte während des Flugbetriebes, während der Lagerung und während des Transportes

Versicherbarkeit: Unbemannte Fluggeräte/Flugdrohnen bis 25 kg Startgewicht versicherbar (inkl. aller Anbauteile)

Versicherungssumme: Bis zu 30.000 Euro

Individueller Schutz: Abwahl der Gefahren Lagerung und/oder Transport gegen Beitragsnachlass

Selbstbeteiligung : 1 % der Versicherungssumme, mind. aber 50 Euro

Goldene Regel: Erweiterte Neuwertversicherung

Fragen und Antworten

Warum benötige ich eine Versicherung für meine Drohne?

Eine Haftpflichtversicherung für die gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel ist die Drohne aber nicht durch die private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung abgedeckt, weshalb eine Zusatzversicherung nötig ist.

Benötige ich eine Aufstiegsgenehmigung?

Ja, die Einholung einer Aufstiegsgenehmigung ist verpflichtend.

Was muss ich außerdem beachten?

Dies hängt von dem Gewicht Ihrer Drohne ab: Ab 250 Gramm ist eine Kennzeichnung mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers erforderlich. Drohnen ab 5 kg benötigen außerdem eine Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörde. Die Luft-verkehrsordnung regelt außerdem wo und wie hoch Drohnen fliegen dürfen. Beachten Sie hierzu weitere Informationen des Verkehrsministeriums.

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