Es kann eine Garantie zwischen 90 und 100 % ausgewählt werden. Zusätzlich wird auch eine Überschussbeteiligung mit ausgezahlt, so dass die Auszahlungssumme über 100 % der gezahlten Beiträge liegen kann.
Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn es wirklich darauf ankommt. Und das 24 Stunden, weltweit — egal ob auf der Baustelle oder Zuhause.
Mit der Beitragsrückzahlung erhalten Sie bei Vertragsende Ihre Beiträge zurück. Selbstverständlich auch dann, wenn Sie Leistungen aus dieser Versicherung in Anspruch genommen haben.
Am Ende der Vertragslaufzeit, die Sie flexibel wählen können, erhalten Sie die Beiträge prozentual zurück. Die Höhe der anteiligen Rückzahlung können Sie im Vorfeld selbst mitbestimmen.
Unfallversicherungsschutz: Sie genießen vollen Versicherungsschutz während der Vertragsdauer und erhalten in jedem Fall die vereinbarte Beitragsrückzahlung
Steuervorteil: Sie zahlen nur 3,8 % Versicherungssteuer
Flexibilität: Bestimmen Sie selbst die Höhe der Beiträge, der Rückzahlung und die Auszahlungsart
Freizeit: Es besteht die Möglichkeit, die Versicherung nur für den Freizeitbereich abzuschließen
Es kann eine Garantie zwischen 90 und 100 % ausgewählt werden. Zusätzlich wird auch eine Überschussbeteiligung mit ausgezahlt, so dass die Auszahlungssumme über 100 % der gezahlten Beiträge liegen kann.
Nein, Beiträge für eine private Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie die Kapitalleistung erhalten, wird die Summe bei der Versteuerung wie eine Lebensversicherung behandelt. Der zu versteuernde Betrag ergibt sich bei allen Verträgen mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2005 aus der Differenz des Rückzahlungsbetrages und der eingezahlten Beiträge. Dies ist die sogenannte Abgeltungssteuer. Übersteigt die Summe der eingezahlten Beiträge die Rückzahlungssumme plus Überschussbeteiligung, so kommt es zu keiner Versteuerung.
Egal, ob Sie einen Unfall hatten oder nicht — die Rückzahlung erfolgt in jedem Fall.
Wenn Sie einen Unfall haben und daraus eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit entsteht, erhalten Sie anteilig, je nach Invaliditätsgrad, die Versicherungssumme — und das bereits ab 1 %.