Sichern Sie das Herzstück Ihres Betriebes ab — den mitarbeitenden Ehepartner

Viele mitarbeitende Familienangehörige halten Handwerksbetriebe organisatorisch am Laufen- auch als Minijobber. Um für das Alter vorzusorgen, empfiehlt sich auch hier die betriebliche Altersversorgung.

Sie sind nicht nur privat ein gutes Team, sondern auch im Büro? Dann profitieren Sie zusätzlich, indem Sie Ihren Ehepartner in Ihrem Betrieb als Minijobber anstellen. Das Beschäftigungsverhältnis ist gerade deshalb sehr beliebt, da es geringe Personalkosten und einen niedrigen Verwaltungsaufwand gibt. Der Lohn beschränkt sich auf 450 Euro im Monat und Sie zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Was viele nicht wissen: die betriebliche Altersversorgung ist auch für Minijobber möglich.

Welche Vorteile bringt die Entgeltumwandlung?

Mit dem geringen Eigenbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung sichert sich Ihr Ehepartner das Anrecht auf eine Entgeltumwandlung. Außerdem kann von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung profitiert werden wie dem Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen und die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind erfüllt. Außerdem erhält Ihr Ehepartner das Recht auf Riesterförderung, solange keine Befreiung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt wurde. Damit Minijobber über jeden Cent ihres Einkommens verfügen können, aber trotzdem für das Alter vorsorgen, bietet die SIGNAL IDUNA die Minijobrente an. Und davon profitieren beide Seiten. Sie als Arbeitgeber senken die Kosten je Arbeitsstunde und sparen Steuern. Und Ihr Ehepartner tut etwas für die Altersversorgung mit minimalen Aufwand.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung für Minijobber?

Sie vereinbaren gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit. Den Lohn für die Mehrarbeit investieren Sie im Gegenzug direkt in die Minijobrente — 100 % steuer- und sozialabgabenfrei. Die Beiträge können Sie komplett als Betriebsausgaben geltend machen und Ihr Ehepartner verliert den Status als geringfügig beschäftigte Person nicht.

Die Vertragsgestaltung der SIGNAL IDUNA Minijobrente erfolgt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entweder als Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung. Voraussetzung ist ein ordentlich geschlossener Arbeitsvertrag im ersten Dienstverhältnis.

Die Minijobrente kann selbstverständlich nicht nur Familienangehörigen angeboten werden, sondern allen geringfügig Beschäftigten. Positionieren Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber und steigern so die Produktivität Ihres Betriebes durch die vereinbarte Mehrarbeit mit motivierten Mitarbeitern.

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